Eine neue Reisegenehmigung kann in einer der folgenden Situationen notwendig werden:

  • Der / Die Reisende erhält einen neuen Reisepass,
  • Der / Die Reisende ändert seinen / ihren Name
  • Der / Die Reisende ändert sein oder ihr Geschlecht
  • Änderung der Staatsangehörigkeit des / der Reisenden; oder
  • Die Umstände des / der Reisenden haben sich hinsichtlich früherer Antworten des / der Reisenden auf "Ja-" oder "Nein-" Fragen im ESTA-Antrag; geändert.

ESTA-Reisegenehmigungen sind üblicherweise zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses des Antragstellers gültig, je nachdem, welches Ereignis zuerst auftritt. Bei Erteilung der Genehmigung legt ESTA das jeweilige Gültigkeitsdatum fest. Entsprechend muss der / die Reisende eine neue Reisegenehmigung beantragen, wenn die bisherige ESTA-Genehmigung oder der Reisepass des Antragstellers abläuft. Die entsprechende Gebühr wird für jeden neuen Antrag neu erhoben.

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